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Kfz-Betriebe – Angefangen von der Kfz-Wertstatt über Kfz-Karosserie-, Kfz-Lackier- und Kfz-Karo-Lack-Betriebe bis hin zu Autohäusern – Diese Betriebe sind unterschiedlichen Haftungsrisiken ausgesetzt. Auf dieser Seite erhalten Sie einen kurzen Überblick, welchen speziellen Risiken Sie gegenüberstehen und welche Versicherungen für die Absicherung Ihres Kfz-Betriebes wichtig sind.
Der grundlegende Unterschied zu normalen Handwerksbetrieben (siehe Bauhandwerksbetriebe), liegt in dem Objekt der Begierde: Das Kunden-KFZ. Ein spezifisches Risiko für Kfz-Betriebe ergibt sich dadurch, dass tagtäglich Kunden ihre Fahrzeuge auf Ihr Betriebsgelände bringen, um Ihre Reparatur-/Serviceleistungen in Anspruch nehmen. Zur Absicherung dieses Risikos gibt es einen separaten Baustein neben der Betriebs-Haftpflicht, die andere Handwerksbetriebe nicht haben. Die Kraftfahrzeug-, Handel-, Handwerkversicherung (KHH).
Zusätzlich ist bei Kfz-Betrieben i.d.R. eine hohe Anzahl an Maschinen und Geräten vorhanden: Lackierkabine, Trockenräume, Arbeitsbühnen, BHKW’s, elektronische Meß- und Prüfgeräte, Mobile Bearbeitungsmaschinen, etc. Diese müssen in der Police erwähnt werden und separat versichert sein!
Darüber hinaus verfügt jeder KFZ-Betrieb über eine gewisse Anzahl von Werkstattersatzwagen (Überlassung eines Firmen-KFZ für die Dauer der Bearbeitung des Kunden-KFZ. Hier gibt es zwei Arten von Firmen-KFZ:
Die Kfz-Handel- und -Handwerkversicherung (KHH-Versicherung) zählt zu den Must-Have-Versicherungen eines Kfz-Betriebes. Jeder KFZ-Betrieb haftet für den Wert des Kunden-KFZ, welches er in Obhut nimmt (Werkstattauftrag). Die KHH-Versicherung ist demnach eine Kasko-Versicherung, für die in Obhut genommenen Kunden-Fahrzeuge.
Es gibt generell drei Bereiche in der KHH-Versicherung:
Für jeden der drei Bereiche gibt es vier Versicherungssparten:
Daneben existieren zahlreiche Vorschriften durch die Berufsgenossenschaft (z.B. die regelmäßige, Kontrolle und Wartung von stationären und mobilen elektronischen Geräten gem. DGUV).
Achtung: Die Versicherer prüfen im Schadenfall die Einhaltung und Nachweise der Prüfintervalle. Bei Nichteinhaltung ist der Versicherer ermächtigt gem. der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers, den Schadenbeitrag zu „quoteln“. Bei grober Fahrlässigkeit im Versicherungsfall bis zu 60% der errechneten Schadenleistung.
Grundsätzlich gibt es zwei Formen der Absicherung:
Einzelrisiken:
Hier kann jeder Kunde selbst wählen, wie er in den einzelnen Bereichen ,mit welchen Bausteinen abgesichert sein möchte. Dabei ist zu beachten, dass jeder Werkstattersatzwagen/Selbstvermiet-KFZ separat zu versichern ist! Auch das eigene Geschäftsgebäude ist separat zu versichern.
Umsatz- bzw. Autohauspolice:
Die Umsatz- bzw. Autohauspolice rechnet sich eher für größere Betriebe ab 25 Mitarbeitern. Hier gibt es keine Wahlmöglichkeiten. Es sind alle Bausteine standardgemäß versichert. Auch die Werkstattersatzwagen und das eigene Firmengebäude.
Achtung: Allerdings herrschen hier Sublimits. Sublimits sind Einschränkungen in der Versicherungssumme z. B. gilt bei Elementarschäden (KUMUL-Schaden) für Kfz außerhalb der Halle nur eine Versicherungssumme von 500 TEUR. Wenn durchschnittlich ca. 20 Kfz mit ca. 40 TEUR Einzelwert auf dem Betriebsgelände stehen, kann es leicht zur Unterdeckung des Betriebes kommen (800 TEUR – 500 TEUR = 300 TEUR Differenz)!
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