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Wichtige Versicherungen für Ihren Kfz-Betrieb


Kfz-Betriebe – Angefangen von der Kfz-Wertstatt über Kfz-Karosserie-, Kfz-Lackier- und Kfz-Karo-Lack-Betriebe bis hin zu Autohäusern – Diese Betriebe sind unterschiedlichen Haftungsrisiken ausgesetzt. Auf dieser Seite erhalten Sie einen kurzen Überblick, welchen speziellen Risiken Sie gegenüberstehen und welche Versicherungen für die Absicherung Ihres Kfz-Betriebes wichtig sind.

Der grundlegende Unterschied zu normalen Handwerksbetrieben (siehe Bauhandwerksbetriebe), liegt in dem Objekt der Begierde: Das Kunden-KFZ. Ein spezifisches Risiko für Kfz-Betriebe ergibt sich dadurch, dass tagtäglich Kunden ihre Fahrzeuge auf Ihr Betriebsgelände bringen, um Ihre Reparatur-/Serviceleistungen in Anspruch nehmen. Zur Absicherung dieses Risikos gibt es einen separaten Baustein neben der Betriebs-Haft­pflicht, die andere Handwerksbetriebe nicht haben. Die Kraftfahrzeug-, Handel-, Handwerkversicherung (KHH).

Zusätzlich ist bei Kfz-Betrieben i.d.R. eine hohe Anzahl an Maschinen und Geräten vorhanden: Lackierkabine, Trockenräume, Arbeitsbühnen, BHKW’s, elektronische Meß- und Prüfgeräte, Mobile Bearbeitungsmaschinen, etc. Diese müssen in der Police erwähnt werden und separat versichert sein!

Darüber hinaus verfügt jeder KFZ-Betrieb über eine gewisse Anzahl von Werkstattersatzwagen (Überlassung eines Firmen-KFZ für die Dauer der Bearbeitung des Kunden-KFZ. Hier gibt es zwei Arten von Firmen-KFZ:

  1. Werkstattersatzwagen (unentgeltliche Überlassung für die Dauer der KFZ-Reparatur. Max. jedoch ein Mietpreis der die Kosten des KFZ-Betriebes deckt).
  2. Selbtsvermiet-KFZ (Entgeltliche Überlassung für die Dauer der KFZ-Reparatur. Es gibt eine Gewinnerzielungsabsicht, die wesentlich höher, als die laufenden KFZ-Kosten sind).

Die Kfz-Handel- und -Handwerkversicherung (KHH-Versicherung) zählt zu den Must-Have-Versicherungen eines Kfz-Betriebes. Jeder KFZ-Betrieb haftet für den Wert des Kunden-KFZ, welches er in Obhut nimmt (Werkstattauftrag). Die KHH-Versicherung ist demnach eine Kasko-Versicherung, für die in Obhut genommenen Kunden-Fahrzeuge.

Es gibt generell drei Bereiche in der KHH-Versicherung:

  1. Das rote Kenn­zeichen (Fahrzeuge (Pkw, Krafträder, sonstige Fahrzeuge) mit rotem Kenn­zeichen)
  2. Das Werkstattrisiko (fremde Fahrzeuge in Werkstattobhut)
  3. Das Handelsrisiko für
    • eigene, nicht zugelassene Fahrzeuge
    • eigene, bereits oder noch auf Dritte zugelassene Fahrzeuge bis zum Zeitpunkt der Umschreibung bzw. Abholung (eingeschränkter Zeitraum!)
    • händlereigene Kurzzulassungen (Tageszulassungen)
    • fremde zulassungspflichtige, aber nicht zugelassene Fahrzeuge (Ausnahme: finanzierte und geleaste Fahrzeuge, die vom Eigentümer versichert sind)

Für jeden der drei Bereiche gibt es vier Versicherungssparten:

  1. Haft­pflicht (generell ohne Selbstbeteiligung)
  2. Umweltschaden-Haft­pflicht (ohne Selbstbeteiligung)
  3. Teilkasko (Selbstbeteiligung ist wählbar)
  4. Vollkasko/Teilkasko (Selbstbeteiligung ist wählbar)

Daneben existieren zahlreiche Vorschriften durch die Berufsgenossenschaft (z.B. die regelmäßige, Kontrolle und Wartung von stationären und mobilen elektronischen Geräten gem. DGUV).

Achtung: Die Versicherer prüfen im Schadenfall die Einhaltung und Nachweise der Prüfintervalle. Bei Nichteinhaltung ist der Versicherer ermächtigt gem. der Schwe­re des Verschuldens des Versicherungsnehmers, den Schadenbeitrag zu „quoteln“. Bei grober Fahrlässigkeit im Versicherungsfall bis zu 60% der errechneten Schadenleistung.

Grundsätzlich gibt es zwei Formen der Absicherung:

  1. Die Absicherung von Einzelrisiken
  2. Die Absicherung über eine Umsatzpolice (Autohauspolice)

Einzelrisiken:

Hier kann jeder Kunde selbst wählen, wie er in den einzelnen Bereichen ,mit welchen Bausteinen abgesichert sein möchte. Dabei ist zu beachten, dass jeder Werkstattersatzwagen/Selbstvermiet-KFZ separat zu ver­sichern ist! Auch das eigene Geschäftsgebäude ist separat zu ver­sichern.

Umsatz- bzw. Autohauspolice:

Die Umsatz- bzw. Autohauspolice rechnet sich eher für größere Betriebe ab 25 Mitarbeitern. Hier gibt es keine Wahlmöglichkeiten. Es sind alle Bausteine standardgemäß versichert. Auch die Werkstattersatzwagen und das eigene Firmengebäude.

Achtung: Allerdings herrschen hier Sublimits. Sublimits sind Einschränkungen in der Versicherungssumme z. B. gilt bei Elementarschäden (KUMUL-Schaden) für Kfz außerhalb der Halle nur eine Versicherungssumme von 500 TEUR. Wenn durchschnittlich ca. 20 Kfz mit ca. 40 TEUR Einzelwert auf dem Betriebsgelände stehen, kann es leicht zur Unterdeckung des Betriebes kommen (800 TEUR – 500 TEUR = 300 TEUR Differenz)!

Haben Sie Fragen oder wollen den Versicherungsschutz für Ihren Kfz-Betrieb überprüfen lassen? Sprechen wir drüber!


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