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Ob Dachdecker, Schreiner oder Installateur- als Unternehmer im Baugewerbe brauchen Sie Versicherungslösungen, die den individuellen Anforderungen Ihrer Tätigkeit gerecht werden. Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick, welchen speziellen Risiken Sie gegenüberstehen und welche Versicherungen für Ihr Baugewerbe wichtig sind.
Die folgenden Fragen helfen Ihnen dabei, herauszufinden, welche Versicherungen mit welchem Leistungsumfang benötigt werden, um Ihr Baugewerbe gegen existenzielle Risiken abzusichern:
Bei der Beauftragung von Subunternehmern bestehen erhebliche Haftungsgefahren des Hauptunternehmers hinsichtlich der Zahlungsverpflichtungen des Subunternehmers (insbesondere Sozialversicherungsbeiträge, Beiträge zur Berufsgenossenschaft, Urlaubskassenbeiträge, Mindestlohn, Steuern). Außerdem drohen dem Hauptunternehmer auch Geldbußen und strafrechtliche Konsequenzen.
Aus diesen Gründen ist es von großer Wichtigkeit, den Subunternehmervertrag korrekt auszugestalten und Ihre Risiken zu minimieren. Hierbei ist insbesondere darauf zu achten, dass es sich um einen echten Werkvertrag handelt und nicht um eine Scheinselbständigkeit oder eine verdeckte Arbeitnehmerüberlassung.
Üben Sie planerische Tätigkeiten (Objektüberwachung, Beratung, Begutachtung, etc.) aus, die von Dritten ausgeführt werden? Wie hoch liegt der Honorarumsatz pro Jahr? Dann ist es wichtig, dass Sie diese Leistung absichern.
Wie schwer ist ihre Flugdrohne? Wird die Flugdrohne mit einem Verbrennungsmotor betrieben? Benötigen Sie dafür eine behördliche Bescheinigung?
Nachbesserungsbegleitschäden sind gesetzliche Aufwendungs- und Schadenersatzansprüche Dritter wegen Kosten, die als Folge von Schäden und Mängeln an den vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellten oder gelieferten Arbeiten oder Sachen im Zusammenhang mit Nachbesserungsarbeiten entstehen. Dies gilt auch für Schäden und Mängel an Leistungen des Versicherungsnehmers, die auf zugekaufte und eingebaute mangelhafte Erzeugnisse Dritter zurückzuführen sind.
Der Versicherungsschutz umfasst ausschließlich den Ersatz folgender Kosten:
Bei der Absicherung von Gerüsten bei Ihren Kunden vor Ort bedarf es bei der Konzeption des Versicherungsschutzes einer hohen Aufmerksamkeit, da Gerüste i.d.R. bei ihren Kunden aufgebaut werden und dort zu Schaden kommen können (z.B. euer, Sturm/Hagel, etc.). Versichert sind die Gerüste i.d.R. nur am Versicherungsort (Firmensitz des Auftragnehmers).
Dazu gehört unter anderem, die Absicherung von:
Sorgen Sie dafür, dass der Versicherungsschutz die gesetzliche Haftpflicht wegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind, beinhaltet.
Hinweis:
All diese Fragen helfen Ihnen Ihr Haftungspotential im Baugewerbe zu minimieren und Ihre Tätigkeit im Baugewerbe existenziell abzusichern. Haben Sie Fragen oder wollen den Versicherungsschutz für Ihr Baugewerbe überprüfen lassen? Sprechen wir drüber!
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