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Das Risikomanagement eines Unternehmens ist eine originäre Aufgabe des Inhabers oder Geschäftsführers, zu der er gesetzlich verpflichtet ist (z.B. laut §43 GmbHG – Haftung der Geschäftsführer, §280 BGB – Schadensersatz wegen Pflichtverletzung, etc.).
Unter passiver Risikobewältigung versteht man die Ergreifung von Maßnahmen, um wirtschaftliche Konsequenzen eingetretener oder zu erwartender Risiken zu bewältigen. In erster Linie bedient man sich hierbei der Versicherungsleistungen von Versicherungsunternehmen. Diese sind i.d.R. nach Sparten strukturiert: Sach- und Haftpflicht-, Maschinenbruch-, KFZ-, Rechtschutz-Versicherungen, etc. Schließen Sie eine Versicherung ab, so verpflichtet sich der Versicherer zur Gefahrtragung gegen Entgelt (Prämie).
Ohne persönliches Gespräch mit dem Inhaber oder Geschäftsführer vor Ort, kann keine ausreichende Deckung im Sinne seiner gesetzlichen Haftung angeboten werden!
Fragen, die ich meinen Kunden beantworte:
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Welche Gefahrenpotentiale gibt es?
Werte sind:
Faktoren, die Gefahren auslösen:
Im Bereich der Versicherung wird unterschieden zwischen subjektiven und objektiven Risiken. Subjektive Risiken gehen vom Versicherungsnehmer oder seinen Mitarbeitern aus.
Beispiele hierfür sind:
Objektive Risiken gehen vom versicherten Gegenstand selbst aus oder liegen in der Nachbarschaft: