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Elementarschäden bei Kfz-Betrieben - Land unter, Firma auch?!

Oktober 2021, NRW. Vor drei Wochen bekam ich zwei Anfragen zur Überprüfung des existenziellen Versicherungsschutzes von Karosserie-Lackierbetrieben. Es ging um die katastrophalen Flutschäden vor ca. 12 Wochen. Die Anfragen bezogen sich auf die Umsatzpolice, die mehrere Versicherungssparten (Gebäude, Waren und Vorräte, Betriebsunterbrechung, KFZ, etc.) in einem einzigen Vertrag bündelt.

 

Der Hintergrund

Ca. 40 KFZ stehen täglich auf dem Betriebsgelände und in den Hallen. Zugelassene KFZ (Haft­pflicht, Haft­pflicht/Teilkasko, Haft­pflicht/Voll-/Teilkasko). Nichtzugelassene KFZ (Leasingrückläufer, Oldtimer, etc.). Ebenfalls dabei drei nichtzugelassene KFZ mit einem Wert von jeweils über 100.000 EUR (Porsche, Tesla, Mercedes).

Nach meiner Überprüfung des Versicherungsschutzes in den beiden Betrieben folgte die erste Überraschung. Bei Überschwemmungen und Elementarschäden war die Höchstleistung der Versicherung für alle nicht zugelassenenen KFZ auf 150.000 EUR beschränkt. Das wäre vertretbar, wenn die beiden Karosserie-und Lackierbetriebe keine Rahmenverträge mit Tesla-, Porsche-und Mercedes-Autohäusern hätten. Hatten sie aber! Gerade die nicht zugelassenen KFZ-Leasingrückläufer von kurzfristigen Verträgen sorgen für Haftungssummen von 100.000 – 250.000 EUR je KFZ!

 

Ein Beispiel zum besseren Verständnis

Zwei nicht zugelassene Porsche im Wert von 150.000 EUR und 200.000 EUR ergeben gesamt 350.000 EUR. Die Höchst-Haftungsgrenze durch den Versicherer liegt aber nur bei 150.000 EUR für alle nicht zugelassenen KFZ in der Gefahrenklasse "Erweiterte Elementarschäden". Die Eigenhaftung durch den Eigentümer liegt dann bei 200.000 EUR (350.000 EUR – 150.000 EUR). 

Wenn der Betrieb mit zirka 30 Mitarbeitern einen Gewinn vor Steuern pro Jahr von 150.000 EUR erzielt, ist die Konsequenz eindeutig. Die Insolvenz droht! Denn neben den "Erweiterten Elementarschäden" an Gebäuden, Waren/Vorräten, den Wiederaufbaukosten und Kunden, die den Karosserie-Lackierbetrieb wechseln, käme ein Ende sechsstelliger Verlust des Eigentümers heraus. Das kann schnell Existenz bedrohend sein!

 

Zweite Überrraschung

Nach telefonischer Rücksprache mit dem Underwriter der Versicherung (ein Underwriter zeichnet Versicherungsrisiken und ist u. a. verantwortlich für die Versicherungs-Produktentwicklung) erfolgte keine Reaktion des Versicherers. 

Im Kündigungsschreiben an den Versicherer wurde der Sachverhalt der beiden Kunden erläutert und die Kunden baten um eine Ergänzung ihres Versicherungsschutzes der Höhe nach, um das Risiko der Karosserie-Lackbetriebe zu reduzieren. Der Underwriter des Versicherers sah sich außerstande, das gewünschte Ergänzungsangebot gegen eine Mehrprämie zu unterbreiten. Diese Ablehnung bedeutet für den Kunden, dass er sich nun auf die Suche nach einem anderen Versicherer mit einem passenden Produkt begeben muss, ein Versicherer, der bereit ist, das Risiko so zu ver­sichern, wie der Kunde es wünscht. 

Natürlich ist das eine Herausforderung, aber keine Unmöglichkeit. Als erfahrener Versicherungsfachmann kenne ich die richtigen Wege, dieses Dilemma erfolgreich aufzulösen und eine Existenzbedrohung durch ungenügenden Versicherungsschutz auszuschließen.

Es ist bekannt, dass noch viele KFZ-Betriebe diesem oder ähnlichen Risiken ausgesetzt sind und davon gar nichts wissen. 

 

Für die KFZ-Betriebe, die ihren Versicherungsschutz gründlich geprüft haben möchten, bitte ich um eine kurze Kontaktaufnahme.

So viel für heute, freuen Sie sich auf die nächste Versicherungs-Inspektion an gleicher Stelle!

Mit Ricardo Báguena-Ellers - Schlau sein vor dem Schaden!

 


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