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August 2021, Gelsenkirchen. Metallbauer P. aus Gelsenkirchen hat vor mehreren Monaten einen lukrativen Auftrag der Gemeinde angenommen. Es sollen Außentreppengeländer eines Verwaltungsgebäudes saniert werden. Herr P. lagert die bestellten Treppengeländer in seiner Halle am Rande eines Gewerbegebietes. Das Betriebsgelände ist nicht umfriedet und offen zugänglich. Seine drei Lieferwagen stehen normalerweise immer in der Halle. Die Anhänger stehen i.d.R. draußen.
An einem Freitag Ende Juli belädt Herr P. die Lieferwagen, um so für den nächsten Montag vorbereitet zu sein. Um 06:30 soll es losgehen. Da kein Platz mehr in der Halle ist, stehen die Lieferwagen voll beladen draußen auf der Straße. Am Montag früh staunt Herr P. nicht schlecht. Die beiden Lieferwagen sind verschwunden. Nach Rücksprache mit seinem Baustellenleiter steht fest: Die Lieferwagen wurden gestohlen.
Die Schadenhöhe ist beträchtlich:
2 * geleaste Lieferwagen (1/2 Jahr alt) | 46.500 EUR |
2 * Regalsysteme (jeweils links und rechts) - nicht versichert ! | 5.800 EUR |
Waren und Vorräte (KFZ) - nicht versichert ! | 12.780 EUR |
Mobiles Werkzeug für die Montage (KFZ) - nicht versichert ! | 7.384 EUR |
Mietwagen für 3-4 Monate - nicht versicherbar ! | 11.250 EUR |
Kalkulatorischer Arbeitslohn der MA - nicht versicherbar ! | 3.188 EUR |
Fehlende GAP-Klausel KFZ-Versicherung für 2 KFZ | 28.800 EUR |
Gesamtschaden | 115.702 EUR |
Herr P. meldet den Diebstahl der Polizei. Mit dem Polizeiprotokoll/Aktenzeichen geht es zum Straßenverkehrsamt, um die KFZ abzumelden. Die Abmeldung geht an die Leasing und die V.Gesellschaft. Die Versicherungsgesellschaft benötigt für jedes KFZ einen 36-seitigen Fragebogen, die Fahrzeugscheine und die Schlüssel.
Herr P. erstellt eine Auflistung der Summen einschließlich Belege für die gekauften Waren (Netto-Einkaufspreis), Arbeitsmaschinen (netto) und Regalsysteme (netto). Dann informiert er die Leasinggesellschaft: Die KFZ-Briefe müssen zur Versicherungsgesellschaft, damit überprüft werden kann, wer der berechtigte Eigentümer der gestohlenen KFZ ist. Erst dann wird der Kaufpreis an die Leasinggesellschaft überwiesen.
Wichtig: Die Leasinggesellschaften geben die KFZ-Briefe nicht heraus, solange der Kaufpreis nicht auf dem Konto der Leasinggesellschaft eingegangen ist. Das kann mehrere Wochen dauern.
Außerdem möchte die Leasinggesellschaft auch die entgangenen Leasingraten für den verbleibenden Leasingzeitraum. Ihr Argument: Die Leasinggesellschaft kann nichts dafür, dass die KFZ gestohlen wurden. Sie beharrt auf der Zahlung der Leasingraten für den verbleibenden Zeitraum bis zum Ende des Leasingvertrages!
Es fehlen Lieferwagen! Die Wiederbeschaffung dauert bis zu vier Monate. Also muss er zwei Lieferwagen für vier Monate mieten. Aber es gibt Lieferschwierigkeiten. Passende Lieferwagen sind erst in drei Wochen verfügbar. Ein Dilemma! Herr P. ist total verärgert. Auch über sich selbst, dieses Risiko falsch eingeschätzt zu haben.
So viel für heute, freuen Sie sich auf die nächste Versicherungs-Inspektion an gleicher Stelle!
Mit Ricardo Báguena-Ellers - Schlau sein vor dem Schaden!