Versicherungsagentur
Ricardo Báguena-Ellers
Die Bestellung bei Amazon, die Überweisung per Banking-App oder die spontane Pizza am Abend – alles digital und meist direkt über das Smartphone. Doch die Vorteile mit wenigen Klicks zum Ziel zu kommen, bergen auch Risiken durch Cyberkriminelle. Die Mehrheit der Verbraucher wurde bereits Opfer von Cyberkriminalität. Viele Attacken bleiben zudem unbemerkt, da sie im Hintergrund der smarten Geräte ablaufen (z.B. Datenmissbrauch, Spyware).
Betroffene bekommen davon nichts mit und wähnen sich in Sicherheit. Neben großen Unternehmen sind auch immer mehr Privatpersonen Ziel von kriminellen Angriffen aus dem Netz.
Vor allem Mobbing verlagert sich immer mehr ins Internet. Falschbehauptungen und diskreditierende Kommentare über Personen, vor allem Jugendliche, können Betroffenen oft schweren seelischen Schaden zuführen.
Meist sind sie machtlos gegen die Anonymität des Internets oder auch aufgrund hoher Kosten, die eine rechtliche Klärung mit sich brächte. So kommen die Täter in der digitalen Welt oft ungeschoren davon. Opfer von Cyberattacken müssen hingegen mit Schäden an Seele, Psyche und Geldbeutel leben.
Vorsichtmaßnahmen und ein bewusster Umgang mit persönlichen Daten, Social-Media-Profilen und Bestellungen im Internet reduzieren viele Risiken. Richtet ein Hacker dann doch mal Schaden an, kann eine Cyberversicherung den finanziellen Schaden ersetzen.
Neben den „klassischen“ Leistungen der Cyberversicherungen, wie Schutz beim Onlineshopping und Zuschüsse bei der Wiederherstellung von Daten, bieten viele Versicherer auch direkte Hilfeleistungen wie „Assistance-Leistungen“ an. Dies kann bei Mobbing oder Rufschädigung auch eine Fallanalyse, Löschung problematischer Einträge und Hilfe durch Rechtsanwälte und Psychologen beinhalten.
Auch bestehende Verträge zur Rechtsschutz-, Hausrat- oder Haftpflichtversicherung können einzelne Bausteine zur Cyberkriminalität mit abdecken. Daher sollten bestehende Verträge unbedingt geprüft werden, inwiefern diese bereits für Cyberrisiken leisten.
- Löschung und Sperrung persönlicher und missbräuchlich verwendeter Daten
- Datenrettung nach Hackerangriff oder Virenbefall
- Ersatz für Verluste bei Internet-Ein/Verkäufen
- Vermögensschäden nach Identitätsmissbrauch
- Wiederbeschaffung von Zahlungskarten und Identitätsdokumenten
- Psychologische telefonische Unterstützung bei Cybermobbing
- Hilfe bei Hard- und Software-Problemen per Telefon oder Remote-Sitzung (IT-Assistance)
- Telefonische anwaltliche Unterstützung bei Datenmissbrauch, Cybermobbing, Urheberrechts-verstößen, Abofallen, Provider-Streitigkeiten
Ab 1. März verlieren die aktuell schwarzen Kennzeichen für Mopeds, E-Roller und alle versicherungspflichtigen Kleinkraftfahrzeuge ihre Gültigkeit. Dann gelten nur noch die neuen, blauen Kennzeichen. Diese decken die zwingend notwendige Kfz-Haftpflichtversicherung ab. Wer seinen Schutz erweitern möchte, zum Beispiel um eine Absicherung im Falle eines Diebstahls, kann außerdem eine Teilkasko hinzubuchen. Diese kostet unwesentlich mehr und erweitert den Schutz der kleinen Flitzer.
Immer mehr Versicherer bieten seit ein paar Jahren das Kennzeichen auch als Klebefolie an. Statt des bekannten Metallschilds wird dann nur die Folie jedes Jahr auf der dauerhaft verbleibenden Kunststoffplatte am Fahrzeug erneuert. Das erleichtert nicht nur den Versand der jährlichen Folie, sondern reduziert auch die Kosten und Umweltbelastung bei der Herstellung.
Neben den persönlichen Daten werden die Hersteller-Schlüsselnummer und Fahrgestellnummer sowie die Angabe zur Höchstgeschwindigkeit und zum Namen des Herstellers gebraucht. Damit kann das neue Kennzeichen leicht beantragt werden.
Zumindest als Farbe der neuen Mopedkennzeichen
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Krankenversicherung ist zum 1.1.2024 erneut gestiegen. Konkret von 4.987,50 auf 5.175 Euro Bruttomonats- bzw. 62.100 Euro (vorher 59.850 Euro) Bruttojahreseinkommen.
Daraus ergibt sich ab 2024 bei einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,70 Prozent ein monatlicher Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von:
Durch die steigende Kostenbelastung in der GKV stellt die private Krankenversicherung (PKV) für immer mehr Menschen eine sinnvolle Alternative dar, die es zu prüfen gilt. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Angestellte müssen dafür mindestens 5.775 Euro pro Monat bzw. 69.300 Euro pro Jahr (Jahresarbeitsentgeltgrenze) brutto verdienen. Dann fallen sie aus der Pflichtversicherung der GKV und können sich in der PKV bessere Leistungen sichern.
Beamte, Selbstständige und Freiberufler haben unabhängig der Einkommenshöhe ein Recht sich privat zu versichern. Während Beamte, durch die Beihilfe ihrer Dienstherren, fast immer privat versichert sind, lassen gerade Gutverdiener die Option noch oft verstreichen. Die Folge der freiwilligen gesetzlichen Absicherung: Jährlich steigende Kosten durch den Anstieg der Beitragsbemessungsgrenze bei tendenziell sinkenden Leistungen im gesetzlichen Gesundheitssystem.
Gerade in Bereichen der stationären Versorgung, der Zahnbehandlung oder ambulanter Hilfsmittel und alternativer Heilmethoden haben die gesetzlichen Kassen ihre Leistungskataloge stark zusammengestrichen. Für GKV-Versicherte, die unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen und somit nicht in die PKV wechseln dürfen, bleibt dann oft nur die Basisversorgung. Aber auch sie können ihre Versorgung verbessern – über private Zusatzversicherungen, etwa für die Zahnversorgung, stationäre Aufenthalte oder im ambulanten Bereich.
Lassen Sie uns prüfen, wo eine PKV die bessere Versorgung bietet.
Trotz zuletzt gestiegener Bauzinsen lebt der Traum von den eigenen vier Wänden nach wie vor bei vielen Menschen. Der wichtigste Baustein ist und bleibt dabei das Eigenkapital, das mit in eine Baufinanzierung eingebracht wird. Was zukünftige Häuslebauer darüber wissen sollten:
Zum Eigenkapital zählen generell alle Vermögenswerte, die sofort für den Hauskauf eingesetzt werden können. Auch Vermögenswerte, die erst später zur Verfügung stehen oder liquide werden, können mit eingebracht werden:
Je mehr Eigenkapital mit eingebracht werden kann, desto geringer ist die notwendige Kreditsumme und desto günstiger sind die Konditionen, also der Kreditzins. Folglich ist der gesamte Kredit auch schneller zurückbezahlt und man ist schuldenfrei. Als grober Richtwert gelten 20 Prozent des Kaufpreises als ideal bzw. das, was die Bank verlangt. Diese Summe dient auch dazu, die Kaufnebenkosten durch Vermittlerprovision, Grunderwerbssteuer und Notar abdecken zu können. Kostet die Immobilie beispielsweise 300.000 Euro, sollten also mindestens 60.000 Euro an Eigenkapital zur Verfügung stehen.
Trotz der positiven Auswirkungen von möglichst viel Eigenkapital auf die Kreditkonditionen, sollte immer auch ein finanzieller Puffer bleiben, der für Unvorhersehbares zur Verfügung steht.
Eigenleistungen sind ein beliebtes Mittel, um Kosten am Bau zu sparen. Vor allem Handwerkerleistungen trauen sich viele Häuslebauer selbst zu und ersparen sich so die Ausgaben beispielsweise für Abriss, Fliesenleger, Maler oder andere Gewerke. Bei dieser Rechnung sollte jedoch beachtet werden, dass die selbst durchgeführten Arbeiten genauso fachkundig sind, wie die eines professionellen Handwerkers. Andernfalls mindert es den Wert der Immobilie oder spätere Mängel verursachen zusätzliche Kosten. Auch der Zeitfaktor, der eingebracht werden muss, sowie Ausgaben für Material und Werkzeug sollten bei Eigenleistungen realistisch einkalkuliert werden.
Ob eine sogenannte Vollfinanzierung möglich ist, entscheidet letztlich das kreditgebende Institut. Ein hohes, regelmäßiges Einkommen, ein hoher Immobilienwert und über mehrere Jahre stabile Einkommensverhältnisse erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer Vollfinanzierung. Zu Bedenken ist, dass ein Baukredit ohne Eigenkapital in der Regel teurer wird und länger läuft.
Viele Wege führen ins Eigenheim und zur passenden Finanzierung. Wie die Konditionen möglichst günstig ausfallen und das vorhandene Eigenkapital clever eingesetzt werden kann, erfahren Sie im persönlichen Gespräch.