Mitte Dezember 2019 bringt eine Kundin ihr Fahrzeug zur Reparatur in eine KFZ-Werkstatt vor Ort. Sie erhält einen Werkstattersatzwagen und fährt mit ihm vom Gelände des KFZ-Betriebs. Das Ersatzauto ist ungewohnt und während mit Sie versucht sich zu orientieren, übersieht sie einen von rechts kommenden Fahrradfahrer. Auch hier ist Sachlage eindeutig. Die KFZ-Handel-Handwerk Versicherung des KFZ-Betriebes übernimmt die Kosten.
Reparatur des Fahrrades | 352,00 EUR |
Schmerzensgeld des Fahrradfahrers | 1.100,00 EUR |
Selbstbehalt KFZ-Betrieb 1.000 EUR | – 1.000,00 EUR |
Übername durch die Vesicherung | 452,00 EUR |